Bau- und Lieferbedingungen für Messestände, sowie die Vermietung von Event-Equipment

  • 1. Geltungsbereich

Unsere AGB für die Bau- und Lieferbedingungen für Messestände, sowie auch für die Vermietung von Event-Equipment, gelten für alle Aufträge die durch uns selbst, oder einer von uns beauftragten Firma (Subunter-nehmen / Zusatzdienstleister), erbracht werden. Dies beinhaltet auch etwaige Ergänzungs- oder Folgeaufträge.

Sie gelten ab Tag der Bekanntgabe (Datum s.u.) auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse und ersetzen die vorhergehende Version.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir grundsätzlich ab.

 

  • 2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibende Offerten und verpflichten uns bei der Abgabe nicht automatisch, zur Annahme des entsprechenden Auftrags. Angebote verstehen sich immer netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. in EURO.

Zeichnungen und visuelle Darstellungen jeglicher Art, die z.B. einem Angebot als Entwurf oder Beispiel-darstellung beigefügt sind, sind nur dann maßgeblicher Bestandteil zur Auftragsannahme durch uns, wenn es von uns auch ausdrücklich in der entsprechenden Auftragsbestätigung ausgewiesen wird.

Von uns erstellte Angebote, die auf Vorzeichnungen des Auftraggebers basieren, sind für uns nur dann verbindlich, wenn es von uns auch exakt so im Angebot ausgewiesen wird.

Für uns anfallende Kosten für Zeichnungen, visuelle Darstellungen, Bilderlizenzen, Muster und Modellbauten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Maß-, Detail- und Farbangaben können auf Grundinformationen basieren, die uns durch den Auftraggeber selbst, den Veranstaltern, den Veranstaltungsorten (wie z.B. Messegesellschaften, Eventlocations usw.), oder anderen Zulieferern, bereitgestellt werden. Daher behalten wir uns zumutbare Abweichungen in Form, Farbe und Größe, von bis zu 10% vor, sofern es den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Auftraggeber zuzumuten ist.

Auf allen von uns erbrachten Zeichnungen, visuellen Darstellungen, Bilder, Muster und Modellbauten, bestehen ausnahmslos unsere Rechte und unser Eigentumsvorbehalt. Auch selbst in dem Fall, wenn das Logo des Auftraggebers zur Verbildlichung mit eingearbeitet wurde.

Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, dürfen unsere Angebote und Entwürfe nicht an Dritte weitergegeben werden (weder als Kopie noch als Original). Dies betrifft ebenfalls von uns bereitgestellte Muster und Originalstücke.

 

  • 3. Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen

Zum Vertragsabschluss zwischen uns und dem Auftraggeber gelangt es;

  1. wenn der Auftraggeber die Annahme unseres Angebotes, verbindlich und schriftlich per Mail, Brief, oder Fax bestätigt.
  2. wenn von uns daraufhin innerhalb von 7 Werktagen, eine schriftliche Auftragsbestätigung und Proformarechnung erstellt wird.
  3. und wenn daraufhin die vereinbarte und von uns angeforderte Vorauszahlung, fristgerecht durch den Auftraggeber ausgeführt wurde.

 

Bei Vertragsabschluss gelten dazu folgende Zahlungsbedingungen;

  1. Bei System- u. Abrufbauten, sowie Roadshows und Equipment-Vermietung, eine Anzahlung i.H.v. 50%, fällig bei erstellter Auftragsbestätigung und Proformarechnung. Die Restzahlung i.H.v. 50%, nach Fertigstellung, fällig innerhalb 7 Tage nach Endabrechnung.
  2. Bei konventionellen Bauten und kundenspezifischen Sonderanfertigungen, eine Anzahlung i.H.v. 75%, fällig bei erstellter Auftragsbestätigung und Proformarechnung. Die Restzahlung i.H.v. 25%, nach Fertigstellung, fällig innerhalb 7 Tage nach Endabrechnung.

Nachträgliche Wunschänderungen des vereinbarten Auftrags- oder Leistungsumfangs, sind bis zu 14 Tage vor dem Ausführungszeitpunkt möglich und bedürfen der Schriftform.

Bei kurzfristigen Wunschänderungen fallen Bearbeitungs- und Änderungskosten an, die nach Art und Umfang berechnet werden.

Alle am Veranstaltungsplatz anfallenden Kosten, wie z.B., Anschluss- und Verbrauchsgebühren der Energie- und Wasserversorgung, Lastpunkte für Decken-Abhängungen, oder Bohrlöcher und Ankerpunkte im Boden, trägt der Auftraggeber und werden von uns, u.U. in seinem Namen und zu seinen Lasten, angefordert.

Alle nachträglichen Zusatzbestellungen, oder von uns auf Wunsch des Auftraggebers zu erbringenden Mehr-leistungen und den daraus entstehenden Zusatzkosten, sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu tragen. Sie sind somit kein Bestandteil der Ur-Auftragsbestätigung und keine kostenfreien Inklusiv-Leistungen.

Darunter fallen auch die Kosten für, baubedingte Sonderprüfungen und Statik, vor Ort unvorhersehbare Bau- und Ausführungsänderungen, Lohnkosten und Spesen für Sonder- und Zusatzbauzeiten, auf Wunsch des Auftraggebers vorzunehmende Umbauten oder Umgestaltungen, Wachdienste und Security, Park- und Stellplätze unseres Fuhrparks während der Auf- und Abbauzeiten, zusätzliche Grafik- und Gestaltungsarbeiten, Miet- und Haftpflichtversicherung/en, kurzfristige Beschaffungskosten, zusätzliche Fremdmieten,  Zusatz-transporte, Kurierlieferungen, Zwischenlagerungen, sowie Mietmobiliar, Mietpflanzen- und Dekorationen.

Wir behalten uns bei eventuellen Preisänderungen vor, die am Tage des Aufbaus/ der Konstruktion, gültigen neuen Preise zu berechnen. Etwaige Preiserhöhungen in den Auftragspositionen, die eine Einzelhöhe von 10% nicht übersteigen, müssen dabei nicht mit dem Auftraggeber gesondert abgesprochen werden.

 

  • 4. Widerruf und Stornierung (No-Show)

Für gewerbliche Auftraggeber besteht kein befristetes Widerrufsrecht.

Die Stornierung des Auftrags (Kündigung) vor der Auftragsausführung, ist für den Auftraggeber möglich und muss in schriftlicher Form erfolgen.

Dabei ist der dokumentierte Eingang der Kündigung bei der „design-point GmbH“ maßgeblich.

Bei einer Stornierung fallen Kosten an und werden prozentual nach dem Brutto-Auftragswert (inkl. sämtlicher Nebenleistungen) errechnet.

  • Stornierung bis 45 Kalendertage vor Ausführungstermin = 15%
  • Stornierung bis 35 Kalendertage vor Ausführungstermin = 35%
  • Stornierung bis 25 Kalendertage vor Ausführungstermin = 55%
  • Stornierung bis 15 Kalendertage vor Ausführungstermin = 85%
  • Stornierung bis 3 Kalendertag vor Ausführungstermin = 100%
  • No-Show (Verhinderung des Auftraggebers / oder Totalabsage) = 100%

Die uns bereits angefallenen Vorkosten z.B. für die Angebotserstellung, der Beschaffung von Mustern, oder auch kundenspezifischer Sonderanfertigungen, werden vollumfänglich zur Stornosumme berechnet.

 

  • 5. Ausführung / Liefer- und Montagezeiten

Die fristgemäße Ausführung des Auftrags mit seinen Liefer- und Montagezeiten ist von uns, nach optimalster Situation vor Ort, kalkuliert und kann von den tatsächlich anzutreffenden Bedingungen, stark beeinflusst werden und / oder erheblich abweichen.

Im Weiteren setzt es auch das Mitwirken des Auftraggebers voraus, insbesondere durch die rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Abschläge an uns und dem rechtzeitigen Ausgleich von anderen Vorauszahlungen, zum Beispiel an die Messegesellschaft, oder Organisatoren vor Ort, die entsprechend Ansprüche haben.

Die vorgegebenen, bzw. vereinbarten und von uns bestätigten Ausführungstermine werden von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Dies betrifft auch die Ausführung, durch von uns beauftragte Zulieferanten und Subunternehmen. Etwaige Überschreitungen des Fertigstellungszeitraums im möglichen Rahmen der verfügbaren Aufbau- und Konstruktionszeiten, berechtigen nicht zum Rücktritt (Kündigung) vom Auftrag, oder zu etwaigen Schadenersatzansprüchen und / oder Abzüge in der Endabrechnung, durch den Auftraggeber.

Ausgenommen bleibt jedoch das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz, bei Überschreitung der Frist über den letzten Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn und der zwingend damit verbundenen Teilnahmeeinschränkung an der Veranstaltung selbst. Hier gilt dann ein Schadenersatz, in Höhe von max. 75% des vereinbarten Auftragsvolumens, als fest vereinbart.

Außergewöhnliche Umstände die durch höhere Gewalt, Streik, Transportverzug, etwaiger Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel und / oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien und / oder Halbfabrikaten, Mobilmachung, Krieg, behördlicher Anordnung oder Untersagung der Veranstaltung, Natur-katastrophen und / oder Unwetter, oder anderer nicht durch uns verschuldete Hindernisse bedingt sind und einen Ausfall oder eine eingeschränkte Nutzung / Leistung der Sache zur Folge haben, befreien uns für die Dauer des Mangels, bzw. der Störung des Betriebs, oder einem, daraus resultierendem totalen Ausfall des Events, von jeglicher Schadensersatzleistung und / oder Anerkennung, einer nachträglichen Auftragskündigung (Stornierung).

Gemäß den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) ist es uns nicht erlaubt, speditionsübliche Geschäfte oder Leistungen anzubieten, wie. z.B. Transporte oder Lieferungen von kundeneigenem Material.

 

  • 6. Haftung

Für die technische und sicherheitsrelevante Unbedenklichkeit, der von uns bereitgestellten Messebau-konstruktionen, sowie sonstiger baubedingter Elemente und/oder Eventtechnik, übernehmen wir in der Ausführung, der Funktionalität und der zweckentsprechenden Nutzung, die Haftung.

Der Haftungsübergang erfolgt mit der Übergabe an den Auftraggeber.

Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber oder einer seiner Mitarbeiter, die Sache persönlich übernommen hat, oder eine unpersönliche Übernahme durch die direkte und selbstständige Inbetriebnahme, erfolgt ist.

Ab diesem Moment haftet der Auftraggeber auch gegenüber Dritter, wie zum Beispiel durch die Benutzung seiner Gäste und/ oder Besucher.

Einer Haftungsweitergabe durch den Auftraggeber an Dritte, wird von uns vorsorglich und ausdrücklich wider-sprochen.

Wir haften nicht für Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, sowie von Subunternehmen und Zulieferern, soweit es sich nicht um die Verletzung von vertragsrelevanten Pflichten handelt.

Sofern wir technische Auskünfte erteilen und beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu den von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungen gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter jeglichem Ausschluss einer Haftung.

 

  • 7. Mietsachen

Bei allen Mietgegenständen und dem Ausstattungszubehör, haften wir bei der Anlieferung, bei der Montage und dem Aufbau, sowie bei der Abholung und dem Rücktransport.

Die Sorgfaltspflicht geht nach Übergabe auf den Auftraggeber über, der uns gegenüber für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, Vandalismus und unsachgemäßer Handhabung Dritter, haftet.

Mietsachen werden nur im Rahmen, des im Auftrag vereinbarten Nutzungszwecks und nur für den vereinbarten Nutzungszeitraum überlassen. Eine zweckentfremdete Verwendung, oder Verlegung des Nutzungsortes, sowie die Weitergabe, oder Überlassung an Dritte, ist ohne unsere eindeutige Zustimmung ausdrücklich untersagt.

Im Einzelfall steht es uns frei, den Nachweis einer entsprechenden Versicherung und ordentlichen Sicherung durch Wachdienste zu verlangen.

Für Mietsachen berechnen wir Mietgebühren, die sich auf die Dauer der Nutzungszeit beziehen und immer den Abtransport / die Abholung und die Rücknahme beinhalten.

Sollte die Mietzeit durch den Auftraggeber überzogen werden berechnen wir bis zur vollständigen Rückgabe je angefangenen Kalendertag min. 100% des Tagestarifs gem. unserer jeweils gültigen Mietpreisliste

 

  • 8. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietsachen bleiben unser Eigentum.

Ferner behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen vor, bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Bei Untergang unseres Eigentumsvorbehaltes, treten die sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte an dessen Stelle. Der Auftraggeber tritt diese Ansprüche ab und überträgt diese Rechte schon jetzt auf uns. Wir nehmen die Übertragung an.

Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen unserer Leistungen, Waren, Mietsachen, usw., vor vollständiger Bezahlung, sind nicht gestattet. Pfändungen Dritter, sind uns vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Zur Sicherung unseres Eigentums ist der Auftraggeber verpflichtet, dies gegen Untergang, Abhandenkommen und Beschädigungen zu schützen.

Ersatzansprüche aus derartigen Fällen stehen uns zu und werden im Vorfeld schon vom Auftraggeber an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

  • 9. Schutzreche

Sofern wir Standbauten und zu bebauende Eventflächen, Modelle, Grafiken und Elemente nach Vorgabe oder Zeichnung und / oder Muster des Auftraggebers zu liefern haben, haftet er dafür, dass durch unsere Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände, keine Schutzrechte Dritter, weder direkt noch indirekt verletzt werden.

Der Auftraggeber haftet selbst bei verbotenen Symbolen, Darstellungen und Bildmaterial, das zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann.

Unsere Entwürfe, in Form von Zeichnungen, Muster, oder Originalstücken, dürfen Dritten weder im Original noch in Kopie / Ablichtung, zugänglich gemacht werden.

Für unsere Entwürfe ist uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch für den Auftraggeber hergestellte Muster und Entwürfe werden ihm berechnet, wobei unser Urheberrecht nicht automatisch erlischt.

Für die Wahrung von Urheberrechten bei öffentlichen Ton- und Bildübertragungen beim Event gegenüber der GEMA, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

 

  • 10. Reklamationen

Abweichungen hinsichtlich der Ausstattung, baubedingte Anpassung und Gestaltung, technische Änderung und Anpassung, kleinere Differenzen in Maßen, in Farbvorgaben (in Nuancen), sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10%, berechtigen den Auftraggeber nicht zur willkürlichen Minderung der Schlusszahlung nach Erhalt der Endabrechnung.

Berechtigte Mängel sind uns unmittelbar bei / kurz nach der Übergabe anzuzeigen und werden von uns dann dokumentiert und ggfls. umgehend beseitigt, bzw. gemindert.

Mängel, die nicht unmittelbar bei / nach der Übergabe bemerkt wurden, müssen uns längstens 1 Tag später in schriftlicher Form (per Mail oder Fax) angezeigt werden. Dabei können diese Mängel von uns nur anerkannt werden, wenn sich der Gegenstand oder die Ausführung noch in ausgelieferten Zustand befindet, so wie der Auftraggeber sie übernommen hat.

Die Verarbeitung von fremdgelieferten Grafiken und Vorlagen, werden von uns nur nach Abnahme und Freigabe durch den Auftraggeber, ausgeführt. Nachträgliche Reklamationen hinsichtlich der Ausführung, Gestaltung, Farben, Texte und Materialien, werden von uns nicht anerkannt. Etwaige Neuanfertigungen durch uns, werden nach Aufwand und ggfls. mit Zuschlägen berechnet.

 

  • 11. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden bei uns gemäß der gültigen DSVGO sorgfältig behandelt.

Unsere Datenschutzrichtlinie kann unter www.design-point.org/Datenschutz eingesehen werden, bzw. auch auf Wunsch, von uns per Mail zugesendet werden.

 

  • 12. Rücktrittsrecht

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf unseren Betrieb erheblich auswirken; und für den Fall sich ergebender Unmöglichkeit zur Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen solch eines Rücktritts, bestehen nicht.

 

  • 13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und des bestehenden Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags oder zur Unwirksamkeit aller vorstehenden Bestimmungen.

Soweit diese AGB und der bestehende Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausführung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungs-lücken gekannt hätten

 

  • 14. Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der design-point GmbH und dem Auftraggeber ist das Landgericht Düsseldorf.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Die Beziehungen zwischen der design-point GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 design-point GmbH

Nettetal, den 30.11.2018